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Allgemeine Geschäftsbedingungen Bastion Holding B.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bastion Holding BV

Version: 1.4
Datum: 01. November 2024

Artikel 1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie für alle Angebote, Vereinbarungen oder Vertragsabschlüsse, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, gelten die folgenden Bestimmungen:

1.1. Bastion Hotels: alle Zweigstellen des Privatunternehmens Bastion Holding BV, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Niederlande, sowie alle mit der Bastion Holding BV verbundenen Unternehmen und Unternehmen, Tochtergesellschaften und Unternehmen, unter welchem Namen auch immer.

1.2. Dienstleistungen: im weitesten Sinne des Wortes die Bereitstellung von Unterkünften und/oder der Bereitstellung von (Zimmer-)Raum und/oder Speisen und/oder Getränken durch Bastion Hotels mit allen damit verbundenen Aktivitäten und/oder Dienstleistungen.

1.3. Gast: die Person(en), für die Bastion Hotels die Dienstleistungen im Rahmen einer mit einem Kunden geschlossenen Vereinbarung erbringen muss. Soweit sich diese Geschäftsbedingungen auf den Gast beziehen, umfasst dies auch die Person(en), die den Gast begleitet. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, bezeichnet „Gast“ oder „Kunde“ sowohl den Gast als auch den Kunden.

1.4. Kunde: die natürliche oder juristische Person, die mit Bastion Hotels einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen abgeschlossen hat. Zu den Kunden zählt auch der Vermittler, der einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen abgeschlossen hat, sei es im Namen seiner Geschäftsbeziehungen oder nicht. Als Verbraucher wird in diesen Bedingungen auch eine natürliche Person bezeichnet, die nicht in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

1.5. Hotelvertrag: der zwischen Bastion Hotels und dem Kunden geschlossene Vertrag, wonach Bastion Hotels gegen Bezahlung durch den Kunden oder Gast Dienstleistungen für diesen Kunden und/oder Gast erbringt. Soweit sich diese Geschäftsbedingungen auf einen Hotelvertrag beziehen, umfasst dies auch alle anderen Vereinbarungen, auf die diese Geschäftsbedingungen als anwendbar erklärt werden. Diese Bedingungen gelten auch für Kunden, die einen Hotelvertrag über einen Vermittler abgeschlossen haben.

1.6. Online-Reservierung: Die Reservierung erfolgt über das Reservierungsformular zum Abschluss eines Hotelvertrags, das auf der Website von Bastion Hotels ( www.bastionhotels.nl) verfügbar ist. Online-Reservierungen, die über andere Websites (Vermittler) vorgenommen werden, können abweichende Bedingungen haben und fallen nicht unter eine Online-Reservierung im Sinne dieser Bedingungen.

1.7. Reservierung: der zwischen dem Kunden und Bastion Hotels schriftlich geschlossene Hotelvertrag, der zwischen dem Kunden und Bastion Hotels regelt, für welchen Zeitraum und zu welchen Bedingungen der Hotelvertrag zustande kommt.

Artikel 2. Anwendbarkeit dieser Bedingungen

 

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen und Vertragsabschlüsse mit Bastion Hotels.

2.2. Angebote, Vereinbarungen oder Vertragsabschlüsse, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit Bastion Hotels. In diesem Fall gilt die Abweichung nur für das jeweilige Angebot, die Vereinbarung oder den Vertragsabschluss.

2.3. Sofern Bastion Hotels nicht zuvor ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt und von Bastion Hotels bestätigt wurde, stimmt der Gast, Kunde oder jede andere (juristische) Person diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

Artikel 3. Zustandekommen des Hotelvertrages

3.1. Alle Angebote zum Abschluss eines Hotelvertrages von Bastion Hotel sind freibleibend und gelten in jedem Fall nur, soweit die Kapazität von Bastion Hotels ausreicht. Bei einer Online-Reservierung wird erwartet, dass das Angebot möglichst aktuell ist.

3.2. Für den Fall, dass der Kunde ein Angebot angenommen hat und sich die Kapazität von Bastion Hotels als unzureichend erweist, ist Bastion Hotels berechtigt, innerhalb einer Frist von 5 Tagen vor der ersten Übernachtung oder später, wenn Bastion Hotels unzumutbar ist, ein Angebot abzugeben sich hierfür auf die oben in Artikel 3.1 beschriebene Regelung zu berufen und den Hotelvertrag zu ändern oder zu kündigen. Allerdings wird zunächst eine Lösung gemäß den Bestimmungen von Artikel 4.4 bezüglich Änderungen gesucht.

3.3. Eine Reservierung ist erst dann endgültig, wenn die Reservierung vom Kunden oder von Bastion Hotels schriftlich bestätigt wurde.

3.4. Ein Hotelvertrag über eine Online-Reservierung kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot durch Absenden des Reservierungsformulars annimmt. Bastion Hotels wird den Eingang dieser Einreichung per E-Mail bestätigen. Der Kunde kann den Hotelvertrag jederzeit ohne Bestätigung kündigen. Dies ist eine Abweichung von Artikel 3.3.

3.5. Jeder von einem Kunden abgeschlossene Hotelvertrag gilt als auf Rechnung und Gefahr dieses Kunden abgeschlossen. Jede Zahlung eines Gastes entlastet den Kunden im gleichen Umfang.

3.6. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet Bastion Hotels einem Kunden keine Provision oder Provision, wie auch immer sie genannt wird.

3.7. Unbeschadet der anderweitigen Bestimmungen dieser Bedingungen kann Bastion Hotels, wenn es sich um eine Gruppe handelt, einem Kunden (dem Optionsinhaber) ein Optionsrecht gewähren. Ein solches Optionsrecht kann nur schriftlich gewährt werden. Sofern ein anderer Kunde Bastion Hotels ebenfalls ein Angebot für einen Hotelvertrag unterbreitet, wird Bastion Hotels den Optionsinhaber hierüber informieren. Das Optionsrecht erlischt, wenn der Optionsinhaber Bastion Hotels nicht innerhalb der von Bastion Hotels gesetzten Frist mitgeteilt hat, dass er das Optionsrecht ausüben möchte.

3.8. Unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikels ist Bastion Hotels berechtigt, eine (Online-)Reservierung zu stornieren, wenn sich ein Gast nicht am ersten reservierten Tag bis 12:00 Uhr gemeldet hat. Die Zahlungsverpflichtung bleibt hiervon unberührt. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Kunde für den reservierten Zeitraum eine Zahlungsgarantie abgibt.

3.9. Wenn sich das Ankunfts- und/oder Abreisedatum ändert, wird die ursprüngliche, endgültige Reservierung storniert und im gegenseitigen Einvernehmen wird eine neue, endgültige Reservierung vorgenommen.

3.10. Bastion Hotels stellt die Informationen auf der Website mit größter Sorgfalt zusammen. Allerdings kann es bei der Übermittlung der Daten und/oder aufgrund technischer Störungen oder anderer Umstände zu Ungenauigkeiten in den Daten und/oder zu unvollständigen Daten kommen. Alle Online-Reservierungen unterliegen offensichtlichen Änderungen und/oder Irrtümern. Führen Änderungen und/oder Fehler im Sinne dieses Absatzes zu einer Änderung des Preises, ist der Kunde zum kostenfreien Rücktritt berechtigt.

Artikel 4. Pflichten von Bastion Hotels

4.1. Bastion Hotels stellt dem Gast im vereinbarten Zeitraum die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung und/oder erbringt die vereinbarten Leistungen gemäß den bei Bastion Hotels geltenden Qualitätsstandards.

4.2. Die Bestimmung wie oben unter Artikel 4.1. beschrieben gilt nicht:

a. im Falle höherer Gewalt, wie in diesen Bedingungen im Artikel über höhere Gewalt (Artikel 9) beschrieben;

B. wenn der Gast nicht oder mehr als eine halbe Stunde zu spät erscheint;

C. wenn der Kunde die in Artikel 7 genannten Vorauszahlungen oder Zwischenzahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet hat;

D. wenn der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber Bastion Hotels, aus welchem Grund auch immer, nicht oder nicht vollständig nachkommt.

4.3. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stellt Bastion Hotels dem Gast die Unterkunft ab 15:00 Uhr des Anreisetages bis 11:00 Uhr des Abreisetages zur Verfügung.

4.5. Bastion Hotels ist berechtigt, dem Gast eine andere Hotelübernachtung anzubieten, als ihm im Rahmen des Hotelvertrages zur Verfügung gestellt wird. Sofern dies für den Gast unzumutbar ist, hat der Gast bzw. Kunde das Recht, den Hotelvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Für den Fall, dass die vom Kunden oder Gast angebotene und akzeptierte Hotelunterkunft günstiger ist als die ursprüngliche Unterkunft, stellt Bastion Hotels dem Gast oder Kunden den Betrag der Ersparnis zur Verfügung. Zu einer darüber hinausgehenden Schadensersatzzahlung ist Bastion Hotels in keinem Fall verpflichtet.

Artikel 5. Gruppenreservierungen

5.1. Eine Reservierung ab zehn Zimmern fällt unter Gruppenreservierungen. Dies gilt auch für Einzelreservierungen, die gemeinsam aus 10 oder mehr Zimmern bestehen und zur gleichen Gruppe gehören und die gleichen An- und/oder Abreisedaten enthalten.

5.2. Für Gruppenreservierungen gelten die nachfolgend beschriebenen Gruppenbedingungen , sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Im Falle eines Widerspruchs zwischen Bestimmungen haben die Bestimmungen von Artikel 5 Vorrang.

5.3. Für eine Gruppenreservierung kann der Kunde eine sogenannte optionale Gruppenreservierung vornehmen. Eine optionale Gruppenreservierung erfolgt erst nach schriftlicher Bestätigung. Eine optionale Gruppenreservierung ist bis 1 Monat vor dem Anreisedatum möglich. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erlischt eine optionale Gruppenreservierung automatisch danach.

5.4. Eine definitive Gruppenreservierung erfolgt erst nach schriftlicher Bestätigung durch Bastion Hotels . 72 Stunden nach Zusendung der schriftlichen Bestätigung durch Bastion Hotels wird die Gruppenreservierung ohne gegenteilige Mitteilung des Kunden unwiderruflich und es gelten die Stornierungsbedingungen der betreffenden Gruppenreservierung.

5.5. Bei einer Gruppenreservierung kann der Kunde ab einem Monat vor Anreise bis 12:00 Uhr am Tag vor der Anreise 10 % der ursprünglich verbindlich reservierten Zimmeranzahl kostenfrei kürzen, maximal jedoch 10 % der vereinbarten Gesamtsumme der Gruppenreservierung Wert.

5.6. Eine Erhöhung der ursprünglich definitiv reservierten Zimmeranzahl ist nur in Absprache mit Bastion Hotels möglich. Bastion Hotels ist in keiner Weise dafür verantwortlich, die Anzahl der ursprünglich reservierten Zimmer ohne Rücksprache zu erhöhen.

5.7. Bei einer vollständigen Stornierung einer definitiven Gruppenreservierung bis 30 Tage vor Anreise fallen keine Kosten an. Im Falle einer vollständigen Stornierung einer definitiven Gruppenreservierung 30 Tage bis 14 Tage vor dem Ankunftsdatum ist der Kunde verpflichtet, Bastion Hotels 50 % der Unterkunft zu erstatten. Im Falle einer vollständigen Stornierung einer endgültigen Gruppenreservierung 14 bis 7 Tage vor dem Ankunftsdatum ist der Kunde verpflichtet, Bastion Hotels 75 % der Unterkunft und eventuell reservierter Gruppendinner zu erstatten. Im Falle einer vollständigen Stornierung einer endgültigen Gruppenreservierung 7 Tage oder weniger vor dem Ankunftsdatum ist der Kunde verpflichtet, Bastion Hotels 100 % der Kosten für die Unterkunft und eventuell reservierte Gruppendinner zu erstatten.

5.8. Bei Gruppenreservierungen muss der Kunde sicherstellen, dass Bastion Hotels spätestens 7 Werktage vor dem Anreisedatum im Besitz der Namensliste der Gäste ist. Sollte die Namensliste nicht rechtzeitig zugestellt werden, können wir einen Check-in nicht garantieren und es können zusätzlich Verwaltungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 50 € pro Gruppe in Rechnung gestellt werden.

5.9. Wenn sich das Ankunfts- und/oder Abreisedatum einer vollständig endgültigen Reservierung ändert, werden die ursprünglichen Daten storniert und die neue endgültige Reservierung in gegenseitiger Absprache und je nach Verfügbarkeit auf die gewünschten Daten verschoben. Wenn die Verfügbarkeit dies nicht zulässt, unterliegen Sie automatisch den Stornierungsbedingungen (Artikel 5.7).

5.10. Befindet sich der Kunde mit den vorstehenden Artikeln in Verzug, betrachtet Bastion Hotels die endgültige Reservierung als storniert. Diese Stornierung gilt als Stornierung einer endgültigen Reservierung durch den Kunden (Artikel 5.7). Der Kunde bleibt verpflichtet, die Stornogebühr an Bastion Hotels zu zahlen.

Artikel 6. Stornierung

6.1. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten unbeschadet der Bestimmungen dieser Bedingungen. Die Bestimmungen dieses Artikels berühren nicht die Haftung des Kunden und/oder Dritter nach allgemeinem Recht.

6.2. Ein Hotelvertrag ist unwiderruflich und kann nicht gekündigt werden.

6.3. Insbesondere bei Online-Reservierungen haben Verbraucher gemäß Artikel 6:230p des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs kein Widerrufsrecht.

6.4. Sofern eine besondere Regelung zur Stornierung gilt und/oder auf der Website von Bastion Hotels erwähnt wird, gilt diese als fester Bestandteil des Angebots und hat Vorrang vor den Bestimmungen dieses Artikels hinsichtlich der Unwiderruflichkeit. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, wie auf der Bastion Hotels-Website angegeben zu stornieren. Wenn der Kunde bereits online eingecheckt hat, ist eine Stornierung nicht möglich, sofern nicht anders angegeben.

6.5. Die Stornierung muss schriftlich, auch online über das entsprechende Tool/Formular ( https://www.bastionhotels.com/ ), per E-Mail und mit Datum erfolgen .

6.6. Vorbehaltlich der Bestimmungen zu Gruppenreservierungen (Artikel 5) kann eine Reservierung bis 12.00 Uhr vor dem Anreisetag kostenfrei storniert werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Artikel 7. Preise und Zahlung

7.1. Die Preise können je nach Unterkunftsart, Tag, Reservierungszeit, Zahlungsbedingungen und Stornierungsbedingungen unterschiedlich sein.

7.2. Der Kunde schuldet Bastion Hotels die im Hotelvertrag genannten Beträge. Der Gast bleibt stets mitverantwortlich für die Bezahlung der Gesamtkosten des Aufenthalts. Bastion Hotels kann dem Kunden und/oder Gast eine zusätzliche Gebühr für Dienstleistungen wie die Nutzung der Parkgarage, Wäscheservice, Lunchpakete usw. in Rechnung stellen. Kosten werden klar kommuniziert. Bastion Hotels ist berechtigt, die Vergütung für die erworbenen Leistungen zu verlangen

7.3. Alle Rechnungen, einschließlich Rechnungen wegen Stornierung oder Nichterscheinen, werden vom Kunden und/oder Gast innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

7.4. Vom Kunden wird erwartet, dass er den Hotelvertrag oder einen anderen Vertrag im Namen jedes Gastes abschließt. Durch sein Erscheinen erklärt der Gast, dass der Kunde in dieser Angelegenheit vertretungsberechtigt ist.

7.5. Die Zahlung erfolgt in Euro. Wenn Bastion Hotels Zahlungen in Fremdwährung akzeptiert, gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Marktkurs. Bei Zahlung in Fremdwährung ist Bastion Hotels berechtigt, maximal 10 % des Fremdwährungsbetrages als Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen.

7.6. Bastion Hotels hat das Recht, Schecks, Gutscheine und andere ähnliche Zahlungsmittel oder andere als die oben genannten Zahlungsmittel abzulehnen oder deren Annahme an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Darüber hinaus bleibt es Bastion Hotels überlassen, welche Zahlungsarten angeboten werden. Im Falle einer Online-Reservierung werden die Zahlungsmöglichkeiten rechtzeitig vor Vertragsschluss mitgeteilt. Bastion Hotels ist berechtigt, (Teil-)Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt für alle Arten von Reservierungen und dieser Betrag wird letztendlich vom endgültigen zu zahlenden Betrag abgezogen. Im Falle einer Stornierung wird der bereits gezahlte Betrag schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 21 Tagen, zurückerstattet.

7.7. Kommt der Gast/Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist er dazu verpflichtet, nachdem Bastion Hotels ihn über den Zahlungsverzug informiert hat und Bastion Hotels dem Kunden eine Frist von 14 Tagen eingeräumt hat, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser 14-tägigen Frist, schuldet Bastion Hotels die gesetzlichen Zinsen auf den noch geschuldeten Betrag und ist Bastion Hotels berechtigt, die ihr entstehenden außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Diese Inkassokosten betragen maximal 15 % der ausstehenden Beträge, mindestens jedoch 50 €. Bastion Hotels kann zugunsten des Kunden von den angegebenen Beträgen und Prozentsätzen abweichen.

Artikel 8. Haftung

8.1. Dieser Artikel gilt nur, wenn der Kunde eine (juristische) Person ist, die in Ausübung ihres Berufs oder Gewerbes handelt. Handelt es sich um einen Verbraucherkunden, ist die Haftung von Bastion Hotels auf den gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt.

8.2. Sofern seitens Bastion Hotels kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, übernimmt Bastion Hotels keinerlei Haftung.

8.3. Bastion Hotels übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder sonstige Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Fahrzeugen, Fahrrädern oder anderen Gegenständen, die auf den (Park-)Flächen der Bastion Hotels abgestellt oder gelagert werden. Dies gilt auch für Schäden, die durch die Nutzung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und/oder Fahrräder entstehen. Das Parken und Aufladen von Fahrzeugen, Fahrrädern oder anderem Eigentum erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Eigentümers bzw. Nutzers. Bastion Hotels übernimmt keine Haftung für Kosten oder Schäden, die durch das Aufladen oder Parken dieser Fahrzeuge oder Gegenstände entstehen.

8.4. Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Bastion Hotels vorliegt, übernimmt Bastion Hotels keine Haftung für Schäden, die irgendjemandem oder irgendetwas direkt oder indirekt als direkte oder indirekte Folge eines Defekts oder sonstiger Mängel an beweglichen oder unbeweglichen Sachen entstehen Eigentum, dessen Eigentümer, Pächter oder Mieter Bastion Hotels ist oder das Bastion Hotels anderweitig zur Verfügung steht.

8.5. Eine Haftung von Bastion Hotels übersteigt niemals den Wert des Hotelvertrags oder den Schadensersatz, der von der Versicherungsgesellschaft von Bastion Hotels gedeckt wird, oder den Schaden, der Bastion Hotels von anderen Dritten entschädigt wird.

8.6. Bastion Hotels wird vom Kunden in vollem Umfang von jeglichen Ansprüchen, gleich welchen Namens, entschädigt, die ein Gast und/oder ein Dritter gegenüber Bastion Hotels im Hinblick auf die Ansprüche im weitesten Sinne des Wortes aus dem Hotelvertrag geltend macht oder geltend machen könnte mit dem Kunden abgeschlossenen oder sonstigen Vereinbarungen. Diese Freistellungsverpflichtung gilt auch für den Hotelvertrag, wenn dieser, aus welchen Gründen auch immer, ganz oder teilweise aufgelöst wird.


Artikel 9. Höhere Gewalt

9.1. Zu höherer Gewalt zählen unter anderem: Erkrankungen des Personals, die den Geschäftsbetrieb einigermaßen unmöglich machen, Pandemie, Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Streik oder Besetzung, Krieg, Terrorismus, Feuer, Naturkatastrophe, Überschwemmung, Wasserschaden, staatliche Maßnahmen .

9.2. Im Falle höherer Gewalt können Bastion Hotels den Vertrag entweder kündigen oder aussetzen. Eine Verpflichtung der Bastion Hotels zum Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.

9.3. Die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn höhere Gewalt bei Personen und/oder Dienstleistungen und/oder Institutionen eintritt, derer sich Bastion Hotels bei der Durchführung des Hotelvertrages oder eines sonstigen Vertrages bedient. Dazu gehört auch, was für die oben genannten Personen und/oder Dienste und/oder Institutionen als aufschiebende oder auflösende Bedingung oder als Verzug der oben genannten Personen und/oder Dienste und/oder Institutionen eintritt. Bastion Hotels ist nicht verpflichtet, die Auswirkungen auf ihr Geschäft nachzuweisen.

9.4. Artikel 9 gilt nur, wenn der Kunde eine (juristische) Person ist, die in Ausübung ihres Berufs oder Gewerbes handelt. Handelt es sich um einen Verbraucher-Kunden, gilt höhere Gewalt nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Artikel 10. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

10.1 Für alle Verträge gilt niederländisches Recht , unabhängig von ihrer Bezeichnung.

10.2 Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen und sofern dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen (z. B. im Hinblick auf Verbraucherstreitigkeiten), werden alle Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag ergeben, auf den diese Bedingungen ganz oder teilweise Anwendung finden, vom Gericht in Utrecht entschieden. es sei denn, Bastion Hotels bevorzugt ein anderes Gericht.

10.3. Im Falle einer Streitigkeit, die nach den Regeln des niederländischen Verfahrensrechts in die ausschließliche Zuständigkeit des Unterbezirksgerichts fällt, wird diese Streitigkeit ausschließlich vom zuständigen Unterbezirksgericht entschieden.

10.4. Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Sollte sich eine Bestimmung, aus welchem Grund auch immer, als ungültig erweisen, wird davon ausgegangen, dass Bastion Hotels und der Kunde bzw. Gast eine wirksame Bestimmung vereinbart haben, die der ungültigen Bestimmung in Sinn und Umfang möglichst nahe kommt.

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